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TFP-Vertrag

TFP Vertrag – Was ist das und warum braucht man ihn?

Eine TFP-Vereinbarung (Time for Prints/Time for Photos) ist ein weit verbreiteter Vertrag in der Fotografie, der zwischen dem Model und dem Fotografen geschlossen wird. Sie regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, wenn kein Geld fließt und beide Seiten von den Fotos profitieren. Das Model erhält bearbeitete Bilder zur eigenen Verwendung (für z. B. Sedcards, Portfolio, Social Media) und der Fotograf kann die Bilder in seinem Portfolio oder für Eigenwerbung nutzen.

Ein solcher Vertrag ist wichtig, um Missverständnisse und mögliche rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Beide Seiten wissen genau, wofür die Bilder genutzt werden dürfen und unter welchen Bedingungen. Ein TFP-Vertrag schützt zudem sowohl das Model als auch den Fotografen davor, dass die Bilder in einer Weise verwendet werden, die dem Ruf der beteiligten Personen schaden könnte oder die ursprünglich nicht abgesprochen war.

Vorteile eines TFP-Vertrags:

  • Rechtliche Sicherheit: Klare Regelung der Nutzungsrechte, insbesondere im nicht-kommerziellen Bereich.
  • Schutz vor Missbrauch: Verhindert die Nutzung der Fotos für kommerzielle Zwecke ohne Einwilligung beider Parteien.
  • Faire Zusammenarbeit: Beide Seiten profitieren von der Vereinbarung, ohne finanzielle Verpflichtungen.
  • Professionelle Absprache: Alle wichtigen Punkte wie Namensnennung, Bildbearbeitung und Veröffentlichung sind geregelt.

Im Folgenden siehst du meinen TFP-Vertrag, den ich als Fotograf nutze:

Shooting: Portrait-Shooting am 22.10.2024
Art des Shootings: Portrait und Lifestyle

§ 1 Gegenstand der TFP-Vereinbarung

Das Model und der Fotograf übertragen sich gegenseitig zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für die Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der beim Shooting am 22.10.2024 angefertigten Aufnahmen. Weder das Model noch der Fotograf dürfen die Bilder für kommerzielle Projekte oder zum Verkauf verwenden, es sei denn, beide Parteien geben dafür eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Jegliche Nutzung der Bilder, die geeignet ist, dem Ruf des Models oder des Fotografen zu schaden, ist ausgeschlossen.

Falls das Model zu einem späteren Zeitpunkt, egal aus welchen Gründen, entscheidet, keine Bilder mehr vom Shooting nutzen zu wollen oder deren Nutzung untersagen möchte, wird das Shooting rückwirkend in ein Pay-Shooting umgewandelt. In diesem Fall ist das Model verpflichtet, dem Fotografen eine Vergütung in Höhe von 65 Euro pro fotografierter Stunde zu zahlen. Zusätzlich werden folgende Kosten berechnet:

  • Kosten für die Anmietung eines Studios oder sonstiger Shooting-Locations (falls zutreffend),
  • Fahrtkosten in Höhe von 0,40 Euro pro gefahrenem Kilometer, berechnet ab dem Wohnort des Fotografen.

§ 2 Namensnennung und Verlinkungen

Der Fotograf behält sich das Recht vor, das Model nur nach eigenem Ermessen zu verlinken oder namentlich zu nennen, wenn er die Bilder in sozialen Medien oder anderen Plattformen veröffentlicht. Eine Verlinkung des Models ist nicht verpflichtend und kann vom Fotografen nach Belieben entschieden werden.

Das Model hingegen ist verpflichtet, den Fotografen bei jeder Veröffentlichung der Bilder, sei es auf Social Media, der eigenen Website oder anderen Plattformen, namentlich zu nennen und zu verlinken. Eine Entfernung oder Nicht-Nennung des Fotografen ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch den Fotografen zulässig.

Fotograf:
Kai Edel / @kephoto.de

§ 3 Honorar und Namensnennung

Das Model erhält innerhalb von 3 Wochen nach dem Shooting eine Auswahl von maximal 10 bearbeiteten Bildern, die es für persönliche Zwecke (z. B. Model-Mappe, Homepage, Sedcards) nutzen darf. Die Übertragung der Bildrechte an Dritte oder eine kommerzielle Nutzung durch das Model ist ausgeschlossen, es sei denn, beide Parteien stimmen schriftlich zu.

Der Fotograf kann die Namensnennung und Verlinkung des Models auf den veröffentlichten Bildern nach eigenem Ermessen vornehmen. Das Model hingegen ist verpflichtet, bei jeglicher Verwendung der Bilder den Fotografen namentlich zu nennen und zu verlinken, insbesondere auf Social Media und anderen öffentlichen Plattformen. Der Fotograf ist dabei wie folgt zu benennen:

Fotograf: Kai Edel / @kephoto.de

Eine Entfernung oder Nicht-Nennung des Fotografen ist nicht gestattet, es sei denn, der Fotograf gibt hierfür seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Die minimale Anzahl der bereitgestellten Bilder wird auf 10 festgelegt. Die Lieferung erfolgt per Clouddienst über einen Link, der per E-Mail an model@beispiel.com gesendet wird. Dieser Link ist für 3 Wochen gültig.

§ 4 Arbeitsverhältnis

Es entsteht durch diese Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.

§ 5 Veröffentlichungen und Bearbeitung

Der Fotograf ist berechtigt, ausgewählte Bilder in seinem Portfolio (z. B. auf Facebook, Instagram, Flickr, Website) zu veröffentlichen. Hierbei ist die Verlinkung des Models in sozialen Netzwerken nach eigenem Ermessen des Fotografen möglich. Das Model und der Fotograf haben keine Verpflichtung, sich über Fotos, die veröffentlicht werden sollen, abzusprechen. Die Freigabe von Fotos und Videos zum Posten liegt im alleinigen Ermessen des Fotografen.

Das Model darf die Bilder nur nach vorheriger Absprache mit dem Fotografen bearbeiten und veröffentlichen, um den Stil des Fotografen zu schützen. Eine Fremdbearbeitung (z. B. Filter, Zuschneiden, Farbveränderungen) ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet. Bei genehmigter Fremdbearbeitung ist die Nennung des Fotografen obligatorisch.

§ 6 Sonstige Absprachen

Das Model erhält eine beidseitig unterzeichnete Kopie dieser Vereinbarung. Diese gilt auch für nachfolgende Shootings, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Beide Parteien haben das Recht, beim Shooting Vorschläge zu Posen und Bildideen zu machen oder abzulehnen, ohne dass dies negative Folgen hat.

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.

§ 7 Auswahl der Bilder

Kai Edel (KE-PHOTO) stellt dem Model Anna Beispiel die Bilder zur Vorauswahl online zur Verfügung. Die Vorauswahl dient ausschließlich der Bearbeitungsentscheidung und darf nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das Model hat 7 Tage Zeit, die Auswahl zu treffen. Nicht genutzte Bilder können vom Model zur Löschung markiert werden.

§ 8 Datenschutz

Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum, werden zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben und verarbeitet.

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Widerspruchsrecht
Gemäß Artikel 15 DSGVO ist das Model jederzeit berechtigt, vom Vertragspartner Kai Edel (KE-PHOTO) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen.

Gemäß Artikel 17 DSGVO kann das Model jederzeit die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Das Model kann die Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder per E-Mail (kai@edel.net) widerrufen. Ein Widerruf berührt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Datenverarbeitung.

Kontaktinformationen:
Kai Edel (KE-PHOTO)
Burgstrasse 64a
06618 Naumburg
kai@edel.net
01712760700